Mindestziele für energieeffiziente Straßenfahrzeuge bei öffentlicher Beschaffung
Am 05.05.2021 wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Ziel ist es, im öffentlichen Raum "saubere" und emissionsarme Fahrzeuge einzusetzen. Für PKW, sowie als auch für leichte Nutzfahrzeuge wurde ein Mindestanteil von 38,5 % festgelegt (Frist 31.12.2025 und gleichbleibend bis Ende 2030). Für LKW sollen es bis zu diesem Zeitpunkt 10 % sein (bis Ende 2030: 15 %). Für Busse sind bis Ende 2025 45 % vorgegeben, bis Dezember 2030 jedoch bereits 65 %.
Von den verbindlichen Mindestzielen sind spezielle Fahrzeuge, wie u.a. landwirtschaftliche, sowie forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausgeschlossen.