Diskussionen über Grünstromkriterien der RED III

Der europäische Verband für synthetische Kraftstoffe, E-Fuel Alliance, kann mit der Unterstützung des Energieausschusses des EU-Parlaments (ITRE) zur Durchsetzung milder Grünstromkriterien in der reformierten Erneuerbarenrichtlinie RED III rechnen. Dies bestätigt Markus Pieper in einer Konferenz zum "Fit-for-55 Paket".

In seinem Bericht finden sich neue Mindestquoten für die Verwendung von Wasserstoff und klimaneutralen Kraftstoffen. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs (RFNBOs) mind. 5,7 % ansteigen. Grüner Wasserstoff soll bis 2030 auf eine Quote von 50 % in der Industrie, und bis 2035 auf einen Anteil von 70 % ansteigen. Pieper schlug auch die Änderung vor, nach der auch Grünstrom aus dem Strommarkt zur Herstellung grünen Wasserstoffs verwendet werden kann.

Pieper nahm an, dass die EU-Kommission noch im Dezember einen delegierten Rechtsakt zur RED II vorlegen werde, da der errste Entwurt zur Richtlinie sehr strenge Kriterien zur Nutzung von Grünstrom für die Erzeugung von Elektrolysewasserstoff vorsah.

Gleichzeitig werde der Parlamentarier die Punkte im Falle einer strengen Formulierung mit dem Energieministerrat diskutieren. Pieper argumentiert, dass ein Fokus auf eine vollständige Elektrifizierung nicht der richtige Weg für die EU sei. Durch Technologieoffenheit und die Nutzung von E-Fuels im Luft-, See- und Schwerlast-Straßenverkehr kann die Energiewende voranbringen.

 

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